Nutzungsbedingungen für Fahrräder

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Entdecken Sie die Nutzungsbedingungen für unsere „Khalkoff“-Elektrofahrräder.

  • Das Mindestalter für alle Modelle von Elektrofahrrädern beträgt 14 Jahre.
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerschein der Klasse M (Mopeds). Ab 16 Jahren ist ein solcher Führerschein für „25km/h“ nicht mehr erforderlich.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h gelten als „Moped“: Führerschein der Klasse M für alle ab 14 Jahren erforderlich (oder Standard-Pkw-Führerschein).
  • Elektrofahrräder müssen auf Radwegen fahren.
  • Langsame Elektrofahrräder (bis zu 25 km/h) dürfen auf Wegen fahren, die mit einem Fahrverbot für Mopeds belegt sind. Schnelle Elektrofahrräder müssen auf diesen Wegen mit abgestelltem Motor fahren.
  • In Kreisverkehren dürfen Radfahrer von der Rechtsfahrregel abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren (oder in der Mitte der rechten Fahrbahn in einem mehrspurigen Kreisverkehr).
  • Das Tragen eines Fahrradhelms (Norm EN 1078) ist nur für schnelle Elektrofahrräder (über 25km/h) vorgeschrieben.
  • Gesicherte Kindersitze und Anhänger sind für alle Typen von Elektrofahrrädern erlaubt.

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Überprüfung des Alters

Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Land das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Wein erreicht haben.