Entdecken Sie die Nutzungsbedingungen für unsere „Khalkoff“-Elektrofahrräder.
- Das Mindestalter für alle Modelle von Elektrofahrrädern beträgt 14 Jahre.
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerschein der Klasse M (Mopeds). Ab 16 Jahren ist ein solcher Führerschein für „25km/h“ nicht mehr erforderlich.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h gelten als „Moped“: Führerschein der Klasse M für alle ab 14 Jahren erforderlich (oder Standard-Pkw-Führerschein).
- Elektrofahrräder müssen auf Radwegen fahren.
- Langsame Elektrofahrräder (bis zu 25 km/h) dürfen auf Wegen fahren, die mit einem Fahrverbot für Mopeds belegt sind. Schnelle Elektrofahrräder müssen auf diesen Wegen mit abgestelltem Motor fahren.
- In Kreisverkehren dürfen Radfahrer von der Rechtsfahrregel abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren (oder in der Mitte der rechten Fahrbahn in einem mehrspurigen Kreisverkehr).
- Das Tragen eines Fahrradhelms (Norm EN 1078) ist nur für schnelle Elektrofahrräder (über 25km/h) vorgeschrieben.
- Gesicherte Kindersitze und Anhänger sind für alle Typen von Elektrofahrrädern erlaubt.