Nutzungsbedingungen für Fahrräder

Entdecken Sie die Nutzungsbedingungen für unsere „Khalkoff“-Elektrofahrräder.

  • Das Mindestalter für alle Modelle von Elektrofahrrädern beträgt 14 Jahre.
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerschein der Klasse M (Mopeds). Ab 16 Jahren ist ein solcher Führerschein für „25km/h“ nicht mehr erforderlich.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h gelten als „Moped“: Führerschein der Klasse M für alle ab 14 Jahren erforderlich (oder Standard-Pkw-Führerschein).
  • Elektrofahrräder müssen auf Radwegen fahren.
  • Langsame Elektrofahrräder (bis zu 25 km/h) dürfen auf Wegen fahren, die mit einem Fahrverbot für Mopeds belegt sind. Schnelle Elektrofahrräder müssen auf diesen Wegen mit abgestelltem Motor fahren.
  • In Kreisverkehren dürfen Radfahrer von der Rechtsfahrregel abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren (oder in der Mitte der rechten Fahrbahn in einem mehrspurigen Kreisverkehr).
  • Das Tragen eines Fahrradhelms (Norm EN 1078) ist nur für schnelle Elektrofahrräder (über 25km/h) vorgeschrieben.
  • Gesicherte Kindersitze und Anhänger sind für alle Typen von Elektrofahrrädern erlaubt.

Überprüfung des Alters

Bitte bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Land das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Wein erreicht haben.